Impressum

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Huebsch Immobilien



Salhofstraße 4

61191 Rosbach v.d.H.

Telefon: +49 (0) 177 4438 439

E-Mail: a.huebsch@huebschimmobilien.com



Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO erteilt durch den Main-Kinzig-Kreis: Gewerbewesen, Postfach 1465

63569 Gelnhausen (www.mkk.de)




Gewährleistungsausschluss

Huebsch Immobilien prüft und aktualisiert Informationen und Angebote auf Ihrer Webseite ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Angaben inzwischen verändert haben oder sie wurden falsch an uns übermittelt. Eine Haftung oder Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann deshalb nicht übernommen werden. Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Huebsch Immobilien · Immobilienvermittlung in Deutschland


Vertragspartnerin: Huebsch Immobilien, Inhaberin Anna-Isabella Hübsch, Salhofstr. 4, 61191 Rosbach v. d. Höhe


Hinweis: Provisionshöhe, Leistungsumfang, Laufzeit, Alleinauftrag, Widerrufsbelehrung und objektspezifische Regelungen werden im jeweiligen Maklervertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung geregelt.


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten von Huebsch Immobilien gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Sie gelten für die Vermittlung von Kauf-, Miet- und sonstigen Verträgen über Immobilien, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Abweichende Vereinbarungen im jeweiligen Maklervertrag, Exposé oder in einer individuellen Provisionsvereinbarung gehen diesen AGB vor.


2. Maklerleistung und Angebote

Huebsch Immobilien erbringt je nach Vereinbarung Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen. Angebote und Objektangaben sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und sonstige Verfügungen des Eigentümers bleiben vorbehalten. Ein Anspruch auf den Abschluss des Hauptvertrags besteht nicht.


3. Objektangaben

Die Angaben zu Immobilien beruhen regelmäßig auf Informationen der Eigentümer, Vermieter oder sonstiger auskunftsberechtigter Dritter. Huebsch Immobilien prüft diese Angaben mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit, soweit keine vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtigen Angaben gemacht oder bekannte wesentliche Umstände verschwiegen wurden. Interessenten haben die für ihre Entscheidung wesentlichen Angaben und Unterlagen eigenverantwortlich zu prüfen oder fachkundig prüfen zu lassen.


4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Maklertätigkeit erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und richtig zur Verfügung und informiert Huebsch Immobilien unverzüglich über Änderungen, Verhandlungen, Angebote sowie den Abschluss oder das Scheitern des beabsichtigten Hauptvertrags. Der Auftraggeber teilt Huebsch Immobilien auf Nachfrage die wesentlichen Vertragsdaten und den Vertragspartner mit, soweit dies zur Prüfung eines Provisionsanspruchs erforderlich ist.


5. Vorkenntnis

Ist dem Interessenten die von Huebsch Immobilien nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, soll er dies unverzüglich in Textform unter Angabe der Quelle mitteilen. Unterbleibt eine Mitteilung, bleiben die gesetzlichen Regelungen zur Ursächlichkeit der Maklerleistung und zur Darlegungs- und Beweislast unberührt.


6. Vertraulichkeit und Weitergabe

Objektnachweise, Exposés und sonstige Informationen von Huebsch Immobilien sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von Huebsch Immobilien, soweit nicht eine gesetzliche oder vertragliche Berechtigung zur Weitergabe besteht. Kommt infolge einer unbefugten Weitergabe ein Hauptvertrag mit dem Dritten zustande, richten sich etwaige Ansprüche von Huebsch Immobilien nach den gesetzlichen Vorschriften; ein Provisionsanspruch wird durch diese Klausel nicht unabhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen begründet.


7. Provision

Ob und in welcher Höhe eine Provision geschuldet wird, ergibt sich aus dem jeweiligen Maklervertrag, Exposé oder einer gesonderten Provisionsvereinbarung. Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Verbrauchern gelten insbesondere die §§ 656a bis 656d BGB. Bei der Vermittlung von Wohnraummietverträgen gelten die zwingenden Vorschriften des Wohnungsvermittlungsgesetzes. Sämtliche Provisionsangaben verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern sie gegenüber Verbrauchern ausgewiesen werden; gegenüber Unternehmern kann die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden.


8. Entstehung und Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch entsteht, wenn der Hauptvertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung von Huebsch Immobilien wirksam zustande kommt und die weiteren gesetzlichen sowie individuell vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einem unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossenen Hauptvertrag kann die Provision erst verlangt werden, wenn die Bedingung eintritt. Die Provision ist nach Entstehung des Anspruchs und Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig, soweit keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wurde.


9. Abweichender Hauptvertrag und wirtschaftliche Gleichwertigkeit

Ein Provisionsanspruch kann auch entstehen, wenn der tatsächlich abgeschlossene Hauptvertrag inhaltlich vom ursprünglich vorgesehenen Geschäft abweicht, sofern nach den gesetzlichen Voraussetzungen wirtschaftliche Identität oder Gleichwertigkeit besteht und die Maklerleistung für den Abschluss ursächlich war. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls; diese AGB begründen keinen weitergehenden Anspruch als das Gesetz und die individuelle Provisionsvereinbarung.


10. Doppeltätigkeit und Zusammenarbeit mit Dritten

Huebsch Immobilien darf für beide Seiten des beabsichtigten Hauptvertrags tätig werden, sofern dies rechtlich zulässig ist, offengelegt wird und keine unzulässige Interessenkollision entsteht. Gesetzliche Vorgaben zur Verteilung der Maklerkosten, insbesondere bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Verbrauchern, bleiben unberührt. Huebsch Immobilien darf im Rahmen des Auftrags mit anderen Maklern und fachkundigen Dienstleistern zusammenarbeiten. Hierdurch entstehen dem Auftraggeber ohne gesonderte Vereinbarung keine zusätzlichen Kosten.


11. Zusatzleistungen und Aufwendungsersatz

Aufwendungen und Zusatzleistungen werden nur vergütet, wenn dies zuvor gesondert vereinbart wurde. Die Vereinbarung bezeichnet Art und Umfang der Leistung sowie die Vergütung oder deren Berechnungsgrundlage. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


12. Verbraucher, Fernabsatz und Widerruf

Ist der Auftraggeber Verbraucher und wird der Maklervertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht. Huebsch Immobilien erteilt die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gesondert. Vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt Huebsch Immobilien mit der Leistung nur, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach entsprechender Bestätigung des Verbrauchers. Maklerverträge über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses bedürfen nach § 656a BGB der Textform.


13. Haftung

Huebsch Immobilien haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Huebsch Immobilien.


14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Vertragsabwicklung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und zur Wahrung berechtigter Interessen verarbeitet. Einzelheiten, insbesondere zu Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen von Huebsch Immobilien. Diese AGB ersetzen keine datenschutzrechtliche Einwilligung, soweit eine solche gesetzlich erforderlich ist.


15. Kommunikation und Textform

Rechtserhebliche Erklärungen und Mitteilungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, abgegeben werden, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden haben Vorrang. Änderungen persönlicher Kontakt- oder Adressdaten sollen Huebsch Immobilien zeitnah mitgeteilt werden.


16. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Huebsch Immobilien Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.


17. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben unberührt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen · Stand 2. September 2026